Veranstaltungs- & Hausordnung Heimspiel-Openair 2024

Der Veranstalter ist bemüht seinen Besuchern bestmögliche Sicherheit und Unterhaltung zu gewährleisten. Dazu sind einige Punkte auch von gesetzlicher Seite her einzuhalten. Der Veranstalter, SV Spar Hochhauser Pichl 1963, ist ab Beginn der Aufbauarbeiten (Montag, 24.06.2024) bis zum Ende der Abbauarbeiten (Sonntag, 30.06.2024) im Besitz des Haus- Veranstaltungs- bzw. Geländerechts für alle Bereiche die zum Veranstaltungsgelände laut Bescheid BHWLSich-2024-106708/14-BU zählen. Hierzu zählen vor allem sämtliche Straßen und Gehwege ab dem Zeitpunkt der laut Bescheid (PI-VerkR-205-10/2024) verhängten Sperren und dem Veranstaltungsgelände in diesem Sinne laut Sicherheitskonzept.  


Wir bitten alle Besucher & Gäste, insbesondere aber auch unser Eigenpersonal sowie die einzelnen Tour-Crews und Einsatzkräfte, die nachfolgend angeführten Punkte der Veranstaltungs- und Hausordnung durchzulesen und sich an diese auch zu halten.


(1)  Der Eintritt kann nur mit einer gültigen (nicht abgetrennter Abriss) Eintrittskarte erlaubt werden

(2) Die Eintrittskarte bzw. das Einwegband dient für den Veranstalter sowie dem Sicherheitspersonal als Kontrolle das der jeweilige Besucher ordnungsgemäß das Veranstaltungsgelände betreten hat

(3) Besucher & Gäste ohne Eintrittskarte und Einwegband werden vom Sicherheitsdienst zum Eingangsbe-reich gebracht, wo auf jeden Fall eine Strafe in der Höhe des Abendkassenpreises (€ 63,00) unter Aufsicht zu bezahlen ist

(4) Aufgrund der erhöhten behördlich vorgeschriebenen Eingangskontrollen dürfen Taschen sowie Ruck-säcke die ein größeres Format als DIN A4 haben, nicht ins Veranstaltungsgelände eingebracht werden 

(5) Der Veranstalter bzw. die beauftragten Personen (Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Eigenpersonal) behalten sich das Recht auf Taschenkontrollen beim Eingang in das Veranstaltungsgelände vor

(6) Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen jeglicher Art in den Veranstaltungsbereich ist nicht gestattet. Diese werden beim Eingang ausnahmslos abgenommen (ausgenommen ärztlich verschriebene Präparate)

(7) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art in den Veranstaltungsbereich ist behördlich untersagt. Diesen Besuchern wird bis zur sicheren Verwahrung der Waffe (keine Möglichkeit am Eingang) verwehrt (Bemerkung: Waffen gem. gültigen Waffengesetz)

(8) Das Mitbringen von Feuerwerksartikeln und Pyroartikeln jeglicher Art ist behördlich untersagt

(9) Das Mitbringen und Einbringen von Regen- und Sonnenschirmen in das Veranstaltungsgelände sind nicht gestattet. Mitgebrachte Schutzmöglichkeiten (ausgenommen Ponchos und Jacken) werden beim Eingang aus-nahmslos abgenommen. Regenschutz wird bei Bedarf am Eingang kostenlos aufgelegt

(10) Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten

(11) Den Anweisungen des Feuerwehrpersonals ist unbedingt Folge zu leisten

(12) Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten

(13) Sucht- und Berauschungsmittel, welche gesetzlich nicht erlaubt sind, dürfen nicht ins Veranstaltungsge-lände eingebracht werden - diesen Personen wird der Eintritt verwehrt und der anwesenden Polizeibe-hörde übergeben (Hier hält sich der Veranstalter gegenüber Dritten Schad- und Klaglos)

(14) Das Aufzeichnen der einzelnen Konzerte bzw. Auszüge daraus mittels Videos, Mobiltelefon, Tablet, Tonaufzeichnungsgeräten ist absolut verboten (Hier hält sich der Veranstalter gegenüber Dritten Schad- und Klaglos)

(15) Eine Veröffentlichung der einzelnen Konzerte bzw. Auszüge daraus im Internet oder auf jeglichen anderen Plattformen inklusive TV & Radio ist ohne Zustimmung der Künstler oder den dazu befugten Vertretern der Künstler nicht erlaubt (Hier hält sich der Veranstalter gegenüber Dritten Schad- und Klaglos)

(16) Das Fotografieren mit Blitzlicht ist verboten, Spiegelreflexkameras bzw. professionelles sowie semi-professionelles Fotoequipment darf nicht in den Veranstaltungsbereich eingebracht werden bzw. bis zur sicheren Verwahrung (keine Möglichkeit am Eingang) der Zutritt nicht erlaubt

(17) Fotografen bzw. Medienbeauftragte müssen sich im Vorfeld um eine Akkreditierung bemühen und dürfen dann nach Absprache fotografieren bzw. filmen (Anfrage openair@sv-pichl.at)

(18) Ein Übersteigen von Absperrungen (MOJO-Gitter, Hago-Stopp, Hago-Zäune oder andere Absperrungen) sowie das Betreten von abgesperrten Flächen um hinter die Bühne (Backstage- und Garderobenbereich) zu kommen ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis vom Sicherheitsdienst oder der Feuerwehr gestattet

(19) Ein Überklettern von Absperrungen bzw. erklimmen von aufgebauten Gewerken (zB. Bühne, Zelte, Bars usw.) ist ausnahmslos untersagt und führt zum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände

(20) Mutwillige Beschädigungen an Einrichtungen, Gläsern oder Bechern sowie das mutwillige Werfen von Bechern und Flaschen ist untersagt und zieht im Bedarfsfall einen sofortigen Verweis vom Veran-staltungsgelände nach sich

(21) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Gehörschäden während und in Folge dieser Veranstaltung (Gehörschutz liegt kostenlos beim Eingang auf)

(22) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen jeglicher Art durch aufgestellte, aufgebaute oder aufgehängte Einrichtungen am Veranstaltungsgelände

(23) Stehen in den Gängen zwischen den aufgestellten Sitzgelegenheiten (Biertischgarnituren) ist nicht gestattet

(24) Eltern oder beauftragte Begleitpersonen haften für ihre Kinder

(25) Betrunkenen oder anderweitig berauschten Personen wird auch mit gültiger Eintrittskarte der Eintritt in das Veranstaltungsgelände verwehrt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich

(26) Die Mitnahme von Tieren, auch deren zuliebe, ist nicht erlaubt - ausgenommen wären notwendig und speziell ausgebildete Tiere (zB. Blindenhunde)

(27) Es handelt sich um ein ONEWAY-Ticket, dies ist behördlich vorgeschrieben

(28) Eine Rückgabe einer bereits erworbenen Karte ist nicht möglich

(29) Die Eintrittskarte ist mit einem fälschungssicheren Schutz versehen (Achtung Eingangskontrolle)

(30) Besetzungs- bzw. Programmänderungen (Geringfügig, sachlich usw.) behält sich der Veranstalter vor

(31) Am Veranstaltungstag ist ein privater Verkauf von bereits erworbenen Eintrittskarten innerhalb eines 100m Radius zum Haupteingang nicht erlaubt

(32) Ein Verkauf von "gewonnen" Eintrittskarten auf Onlineportalen (zB. willhaben.at) zum Zwecke eines Gewinnes ist nicht erlaubt

(33) Der Veranstalter setzt das OÖ-Jugendschutzgesetz während der Veranstaltung um

(34) Der Veranstalter setzt während der Veranstaltung das Nichtrauchergesetz um


 

Vielen Dank für die Einhaltung o.g. Punkte und somit tragen Sie selbst zu einer reibungslosen und sicheren Veranstaltung bei Der Veranstalter



Vielen Dank für die Einhaltung der oben angeführten Punkte und somit tragen Sie selbst zu einer reibungslosen und sicheren Veranstaltung bei!!

Fluchtweg_LED-Wand


Taschen-und-Rucksack_Openair


Verbotene-Gegenstände_Openair

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